Rotterdam/Neuss

Das Deutsche Mindestlohngesetzt (MiLoG) ist zum 01.01.2015 in Kraft getreten. Dies erfordert, dass wir unseren Auftraggebern eine Erklärung über die Einhaltung des Mindestlohngesetzes zur Verfügung stellen. Mit nachfolgenden Links  (Word-Format   / PDF-Format ) können Sie diese Erklärung sowohl als Word-Datei als auch als per PDF abrufen. Benötigen Sie eine Erklärung auf Ihren Firmennamen ausgestellt, so senden Sie uns bitte die Word-Datei, ergänzt um Ihre fehlenden Betriebsdaten, an nachfolgende E-Mail-Adresse: remon.kerhof@optimodal.eu